Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen, Vermittlungen und Aufträge im Zusammenhang mit den über SavaWood Switzerland angebotenen individuell gefertigten Möbeln und Holztischen.

Abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. SavaWood Switzerland und Hersteller

SavaWood Switzerland wird durch Mato Matkovic in St. Gallen, Schweiz, betrieben und übernimmt insbesondere den Betrieb der Website, die Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenanfragen sowie die Vermittlung und Koordination der angebotenen Produkte.

Hersteller der individuell gefertigten Produkte ist:

Stolarska radionica „KA“
Prud bb
Odžak, Kanton Posavski
Bosnien und Herzegowina

SavaWood Switzerland ist nicht Hersteller der Produkte. Zahlungen können im Rahmen der Vermittlung und Abwicklung durch SavaWood Switzerland entgegengenommen werden.

3. Unverbindliche Anfrage

Das Absenden des Kontaktformulars oder des Tisch-Konfigurators stellt noch keine Bestellung und keinen verbindlichen Auftrag dar.

Nach Eingang der Anfrage nimmt SavaWood Switzerland Kontakt mit dem Kunden auf. Anschliessend werden insbesondere Holzart, Masse, Ausführung, Gestaltung, Preis, Lieferung, Aufstellung und weitere Einzelheiten gemeinsam abgestimmt.

4. Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung

Ein verbindlicher Auftrag entsteht erst, nachdem die wesentlichen Einzelheiten des Auftrags sowie der endgültige Gesamtpreis mit dem Kunden vereinbart und vom Kunden ausdrücklich bestätigt wurden.

Vor der Produktionsfreigabe wird dem Kunden insbesondere mitgeteilt, welche Ausführung bestellt wird, welcher Gesamtpreis gilt und welche Leistungen im Preis enthalten sind.

Erst nach dieser Bestätigung wird die vereinbarte Anzahlung von CHF 600.– fällig.

5. Individuelle Fertigung

Die angebotenen Tische werden individuell nach den mit dem Kunden vereinbarten Angaben und Wünschen hergestellt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Fertigung erforderlichen Angaben, insbesondere Masse, Holzart, Ausführung, Epoxidharzfarbe und weitere Wünsche, vollständig und korrekt zu bestätigen.

Nach der Produktionsfreigabe können Änderungen nur noch berücksichtigt werden, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Dadurch entstehende Mehrkosten können zusätzlich berechnet werden.

6. Eigenschaften von Massivholz

Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede und Abweichungen bei Farbe, Maserung, Struktur, Ästen, natürlichen Rissen und vergleichbaren natürlichen Merkmalen können auftreten.

Solche natürlichen Eigenschaften machen jeden Tisch zu einem Einzelstück und stellen für sich allein keinen Mangel dar.

7. Gesamtpreis

Massgebend ist ausschliesslich der mit dem Kunden vor der Auftragsbestätigung individuell vereinbarte Gesamtpreis.

Vor der verbindlichen Auftragserteilung wird festgelegt, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind. Dazu können insbesondere Herstellung, Transport, Lieferung und Aufstellung gehören.

Allfällige zusätzliche Kosten werden dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt oder separat vereinbart.

8. Anzahlung von CHF 600.–

Nach Bestätigung des Auftrags ist eine Anzahlung von CHF 600.– fällig.

Die Anzahlung wird vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis des Tisches angerechnet.

Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Auftrag für die Fertigung freigegeben und an den Hersteller zur Produktion weitergeleitet.

9. Restzahlung

Der nach Abzug der Anzahlung verbleibende Restbetrag ist grundsätzlich bei Lieferung, Übergabe beziehungsweise Aufstellung des Tisches fällig.

Eine davon abweichende Zahlungsvereinbarung kann im Einzelfall ausdrücklich mit dem Kunden getroffen werden.

10. Stornierung nach Produktionsfreigabe

Da die angebotenen Produkte individuell nach den bestätigten Kundenwünschen gefertigt werden, wird nach Eingang der Anzahlung mit der Auftragsabwicklung und Herstellung begonnen.

Storniert der Kunde den Auftrag nach Produktionsfreigabe oder bricht er die Abwicklung aus Gründen ab, die nicht von SavaWood Switzerland oder dem Hersteller zu vertreten sind, kann die geleistete Anzahlung von CHF 600.– zur Deckung bereits entstandener Planungs-, Material-, Fertigungs-, Transportvorbereitungs- und sonstiger Aufwendungen einbehalten werden.

Eine Rückerstattung erfolgt insoweit nicht, als entsprechende Kosten, Arbeiten oder Schäden bereits entstanden sind.

Übersteigen die nachweislich bereits entstandenen Aufwendungen die geleistete Anzahlung, bleiben weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche vorbehalten.

11. Nichterreichbarkeit oder fehlende Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, nach Auftragserteilung während der Abwicklung unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar zu sein und notwendige Rückfragen innerhalb angemessener Frist zu beantworten.

Meldet sich der Kunde nach erfolgter Produktionsfreigabe nicht mehr oder verweigert er ohne berechtigten Grund die vereinbarte Lieferung oder Übergabe, gilt dies nicht automatisch als Aufhebung des Auftrags.

Die bereits geleistete Anzahlung kann in diesem Fall ebenfalls zur Deckung der bereits entstandenen Aufwendungen verwendet werden.

12. Fertigungszeit

Die voraussichtliche Fertigungszeit beträgt in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen ab Produktionsfreigabe.

Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine voraussichtliche Zeitangabe und nicht um einen garantierten Fixtermin, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Termin schriftlich vereinbart wurde.

Verzögerungen aufgrund von Materialverfügbarkeit, Transport, Zollabwicklung oder anderen Umständen ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs können zu einer Verlängerung führen.

13. Lieferung und Aufstellung

Die Produkte werden in Bosnien und Herzegowina gefertigt und anschliessend in die Schweiz transportiert.

Lieferort, Transport und gegebenenfalls die Aufstellung des Tisches werden vor Auftragserteilung individuell mit dem Kunden vereinbart.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Lieferort ein geeigneter Zugang und ausreichend Platz für die Lieferung und Aufstellung vorhanden sind.

14. Transport, Import, Zoll und Abgaben

Vor der verbindlichen Auftragserteilung wird dem Kunden mitgeteilt, ob Transport-, Import-, Zoll-, Steuer- oder vergleichbare Kosten bereits im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.

Kosten, die ausdrücklich als im Gesamtpreis enthalten bestätigt wurden, werden dem Kunden nicht nochmals separat berechnet.

15. Prüfung bei Übergabe

Der Kunde soll den Tisch bei Lieferung beziehungsweise Übergabe auf offensichtliche Schäden und erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Auftrag überprüfen.

Offensichtliche Transportschäden oder sonstige erkennbare Mängel sollen möglichst unmittelbar bei Übergabe mitgeteilt und dokumentiert werden.

16. Mängel und Gewährleistung

Bei berechtigten Mängeln gelten die individuell vereinbarten Gewährleistungsbedingungen sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Natürliche Eigenschaften des verwendeten Holzes, geringfügige Farb- und Maserungsunterschiede sowie handwerklich bedingte geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und der Gesamtcharakter des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

17. Rückgabe und Widerruf

Die angebotenen Tische werden individuell für den jeweiligen Kunden gefertigt.

Ein freiwilliges allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach erfolgter Produktionsfreigabe wird nicht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte bei mangelhaften Produkten bleiben davon unberührt.

18. Zahlungsabwicklung

Zahlungen können durch SavaWood Switzerland im Rahmen der Vermittlung und Abwicklung entgegengenommen werden.

Die für den jeweiligen Auftrag zulässige Zahlungsart wird dem Kunden vor der Zahlung mitgeteilt.

Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der entsprechende Betrag dem angegebenen Zahlungsempfänger gutgeschrieben wurde.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Auftragsabwicklung und, soweit erforderlich, zur Koordination mit dem Hersteller und den an der Lieferung beteiligten Personen verarbeitet.

Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung .

20. Änderungen dieser AGB

Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurden.

21. Schlussbestimmungen

Zwingende gesetzliche Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit gesetzlich zulässig.